Rainer musste sich am Strafjustizzentrum in Nürnberg wegen schwerer
Körperverletzung und anderer Delikte verantworten. Er wurde zu zwei Jahren Haft
ohne Bewährung verurteilt. Am 25.10.2021 legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen Rainer ein, auch Rainer selber legte Berufung ein. Am 23.03.2022 fand die Berufungsverhandlung statt.
Wie schon so oft, durfte unser abgeurteilter Arbeitsverweigerer dies gestern wieder einmal am eigenen Leib erfahren … und der Aufprall auf dem Boden der Tatsachen muss umso härter für ihn gewesen sein, nachdem er am Mittwochabend in der Erwartung, dass vor Gericht eh nichts passieren und er sicher nicht hinter Gittern landen werde, noch große Töne gespuckt hatte!
Ihr habt es inzwischen sicher alle mitbekommen, aber weil es einfach so schön hier, hier noch einmal:
Unser Rainerle wurde gestern zu zwei Jahren Haft verurteilt - und zwar OHNE Bewährung.
Die Lordschaft selbst hat sich zwar noch nicht dazu geäußert, doch dank der Berichterstattung aus dem Gerichtssaal (die Medienlandschaft wurde von Artikeln über die Verhandlung geradezu überflutet), kamen doch einige interessante Details ans Licht:
Das Outfit:
Rainerle erschien selbstverständlich im feinsten Zwirn - er trug eine schwarze Jogginghose, seine jüngst wiedergefundenen Festivalbändchen, an den Fersen heruntergetretene Turnschuhe, die übliche seltsame “Ragnar Lothbrok”-Gedächtnisfrisur und das völlig versiffte Slipknot-Shirt mit einem großen Loch mitten auf dem kleinen Bauch, der zwischenzeitlich sogar frech unter dem Stoff hervorlugte.
Bemerkenswert: Rainerle trug sogar eine schwarze (ebenfalls angespannt wirkende) FFP2-Maske im Gesicht und unter dem Arm eine Mappe mit vermutlich dem “Zeuch” darin, das er am Mittwoch im Stream noch schnell zusammensuchen musste.
DIe Verhandlung:
Verhandelt wurde (mit Pausen) etwa neun Stunden lang.
Der “Taschenlampenhater” und das Opfer des Backsteinangriffs wurden als Zeugen angehört.
Direkt zu Beginn fand ein Rechtsgespräch statt, in dem die Verteidigung versuchte, einen Deal für Rainerle auszuhandeln, da sich seine Lebensumstände verändert hätten - daraus wurde dank der Staatsanwältin jedoch nichts.
Rainerle räumte die Vorwürfe gegen sich ein.
Die Schanze wurde an die Gemeinde verkauft.
Rainerle muss das Haus bis zum 05.01.2022 geräumt haben.
Auch die Richterin musste unbedingt erfahren, dass Rainerle seit einem Dreivierteljahr eine richtig echte Freundin hat.
Rainerles Pläne für das kommende Jahr wurden bekannt: Er hat(te) vor, ohne festen Wohnsitz durch Deutschland zu touren und seinen Lebensunterhalt durch die Veröffentlichung seiner Bücher (natürlich unter einem Pseudonym) zu verdienen und damit den Hate zu verringern und sich weniger angreifbar zu machen. (Wir hatten sowas in der Art ja bereits geahnt, aber die Idee ist schon echt extrem bescheuert.)
Rainerle hat zwischen 30.000€ bis 45.000€ Schulden (unter anderem bei der Krankenkasse und dem Finanzamt) und seine monatlichen Einnahmen beziffert er auf 3000€ bis 6000€.
Im Gerichtssaal wurden Videos der Vorfälle (Beleidigung der Polizei und Prügeleien vor dem Haus) vorgeführt.
Das Urteil:
Die Staatsanwältin forderte zwei Jahre und sechs Monate Haft für unser Rainerle. Zitat: “Ich habe zum Glück keines ihres Videos gesehen", so die Staatsanwältin. “Doch wir brauchen auch nicht die Hater mit ihrer widerlichen Doppelmoral, die Winklers Eigentum angreifen, dabei vor Ort nur Rummel veranstalten und genau wissen, wie kurz Winklers Zündschnur ist. Doch Sie, Herr Winkler, haben das ganze Verhalten mit ihren Videos angezettelt.” (Quelle: Nordbayern.de)
Die Verteidigung plädierte aufgrund der “günstigen Sozialprognose” (Schuldenabbau, Hausverkauf) und der Tatsache, dass de Geschädigten selbst Straftaten gegen Rainerle begangen hätten, auf eine erneute Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Das Ende vom Lied: Zwei Jahre ohne Bewährung.
Die Urteilsverkündung nahm Rainerle wohl “ziemlich unbewegt” auf. (Ich halte es für wahrscheinlich, dass er der Richterin einfach nicht folgen konnte und zunächst gar nicht verstanden hat, was ihm nun blüht …)
Zum Schluss noch ein Zitat der Richterin:
“Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben.”
Dieser Twitter-Thread von Lars Wienand, dem leitenden Rechercheredakteur von T-Online, der quasi live aus dem Gerichtssaal berichtete. Dort findet ihr auch ein paar schöne Bilder.
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Eigentlich wünscht man so eine Gefängnisstrafe ja niemandem, aber letztendlich ist es so für Rainerle (und natürlich ganz Altschauerberg) das Beste, was passieren konnte.
Denn eines dürfte wohl längst klar gewesen sein: Mit einer erneuten Bewährungsstrafe hätte Rainerle die Justiz mal wieder ausgedribbelt und die Spirale würde sich einfach ewig weiterdrehen. Durch die Haftstrafe besteht nun wenigstens die Chance, dass der Diener der Drachen sein Leben fernab des Internets endlich auf die Kedde bekommt …
… und ich bin natürlich auch froh darum, mir (in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft) nicht mehr tagtäglich dieses stundenlange dämliche Gelaber anhören zu müssen, lel.
Ja, der 21.10.2021 war ein guter Tag!
Jetzt bin ich aber wirklich noch gespannt, wie lange es wohl dauern wird, bis Rainerle genug Mana getankt hat, um uns im Stream mit völliger Überzeugung zu verkünden, dass er doch gar nicht ins Gefängnis muss und die Berufung schon alles wieder in Ordnung bringen wird …
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