Update zum #drachenlord Lagerdiebstahl: Täter prahlen im Netz (t-Online 06.07.2023) #abklontern
Das Video wurde am 06. Juli 2023 in der Kategorie Sonstiges hoch geladen.
- Dauer
- 00:20:41
- Veröffentlicht
- 06. Juli 2023 00:00
- Kanal
- SpeerGrüße 1510
- Kategorie
- Sonstiges
- Tags
- storage
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Beschreibung
Danke an Lars Wienand für die Berichterstattung!
Artikel: https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/buntes-kurioses/id_100203122/hater-bestehlen-drachenlord-rainer-winkler-und-prahlen-im-netz.html
Video zu den möglichen Straftaten: https://www.youtube.com/watch?v=uN5nsMvlYaI
Twitter:
https://twitter.com/speergruesse/status/1674092171450777605
https://twitter.com/speergruesse/status/1674138111289315331
https://twitter.com/VegetaX87/status/1674012278545436673
https://twitter.com/speergruesse/status/1674527681755377667
https://twitter.com/speergruesse/status/1674146557749346306
WICHTIG:
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§ 51 UrhG: Zitate
1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn
- 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
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Artikel: https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/buntes-kurioses/id_100203122/hater-bestehlen-drachenlord-rainer-winkler-und-prahlen-im-netz.html
Video zu den möglichen Straftaten: https://www.youtube.com/watch?v=uN5nsMvlYaI
Twitter:
https://twitter.com/speergruesse/status/1674092171450777605
https://twitter.com/speergruesse/status/1674138111289315331
https://twitter.com/VegetaX87/status/1674012278545436673
https://twitter.com/speergruesse/status/1674527681755377667
https://twitter.com/speergruesse/status/1674146557749346306
WICHTIG:
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§ 51 UrhG: Zitate
1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn
- 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
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