Allgemeinverfügung endet
Die zweimal verlängerte Allgemeinverfügung läuft aus.
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Allgemeinverfügung
Eine besondere Form des Verwaltungsakts ist die Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG). Sie richtet sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis oder regelt die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder deren Benutzung durch die Allgemeinheit.
Der Markt Emskirchen versuchte über die Jahre immer wieder, im Ortsteil Altschauerberg durch das Erlassen und Verlängern von Allgemeinverfügungen den Zustrom der Besucher einzudämmen, mit zweifelhaftem Erfolg. Meist war ein Versammlungsverbot Kern dieser Verfügungen.
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06. Dezember 2021
06.12.2021
Zweite Verlängerung der Allgemeinverfügung
Die am 22.06.2021 erlassene Allgemeinverfügung wird zum zweiten Mal bis zum 13.03.2022 verlängert.
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06. September 2021
06.09.2021
Erste Verlängerung der Allgemeinverfügung
Die am 22.06.2021 erlassene Allgemeinverfügung wird bis zum ersten Mal bis zum 13.12.2021 verlängert.
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22. Juni 2021
22.06.2021
Allgemeinverfügung tritt in Kraft
Die Allgemeinverfügung vom 19.6.2021 tritt in Kraft.
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19. Juni 2021
19.06.2021
Erneute Allgemeinverfügung für Altschauerberg
Es wird erneut ein Betretungsverbot via Allgemeinverfügung für Altschauerberg erlassen.
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19. Oktober 2018
19.10.2018
Neues Versammlungsverbot
Für das Gemeindegebiet Emskirchen wird ein Versammlungsverbot erlassen.
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17. August 2018
17.08.2018
Erstes Versammlungsverbot
Für das Gemeindegebiet Emskirchen wird ein Versammlungsverbot erlassen.
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