DrachenChronik

Allgemeinverfügung

Eine besondere Form des Verwaltungsakts ist die Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG). Sie richtet sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis oder regelt die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder deren Benutzung durch die Allgemeinheit.

Der Markt Emskirchen versuchte über die Jahre immer wieder, im Ortsteil Altschauerberg durch das Erlassen und Verlängern von Allgemeinverfügungen den Zustrom der Besucher einzudämmen, mit zweifelhaftem Erfolg. Meist war ein Versammlungsverbot Kern dieser Verfügungen.


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