Während Winkler seinen Let’s Play Kanal weiter verwesen lässt …

… machte sich der absolute Ehrenmann Schmutzlard heute einmal mehr auf zur Schanze.

Man achte dabei auch auf die Details:

Beim Besuch entstand ebenfalls ein äußerst humorvoller Vlog:

Im Verlauf des Tages wurden dann zwei Schreiben der Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Einmal wurde vom ebenfalls ehrenwerten Handtuchhaider das Verfahren wegen Sachbeschädigung (vermutlich sein Handy) gegen Winkler eingestellt.

Begründung ist hier der § 154 Abs. 1 StPO:

Die selbe Begründung wurde ebenfalls bei einem zweiten Besucher angeführt. Hier ging es allerdings um “versuchte gefährliche Körperverletzung”.

In beiden Fällen wurden die Verfahren also eingestellt, da noch ein weiteres Verfahren gegen den Winkler läuft, bei welchem ein deutlich höheres Strafmaß zu erwarten ist, so dass die Sachbeschädigung und die versuchte gefährliche Körperverletzung nicht mehr ins Gewicht fallen.

Was da wohl noch auf den Winkler zukommt?

Wie sich dieses ausstehende Verfahren auf Winklers Bewährung auswirken wird, bleibt abzuwarten. Da Winkler bereits diverse Vorstrafen hat, muss das offene Verfahren schon eine Hausnummer sein, wenn diese beiden (und vermutlich noch andere) Verfahren fallen gelassen wurden.

Immerhin kann man sich beim Winkler ja sicher sein, dass seine mangelnde Impulskontrolle ihn zu weiteren, kolossalen Dummheiten getrieben haben wird.

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