“Die Polizei is’ grade da. Widder mal zu spät’, möcht’ ich anmerken.“


Auch den Dienstag verbrachte unser unbelehrbarer Urteilsverweigerer damit, eine Runde "Enigmatis 2” zu daddeln und sich dabei über Besucher und die seiner Meinung nach zu spät eintreffende Polizei aufzuregen.

Business as usual eben:


Und dann fand am Abend auch noch ein “Spontaner Mitglieder stream” statt, in dem Rainerle sich mit der Planung eines Halloween-Streams beschäftigte, da er wegen der ausfallenden Gerichtsverhandlung am Donnerstag ja nun überraschend frei hat:

Uff.

Ich finde es immer wieder erstaunlich, auf was für bescheuerte Ideen du mit deinen 32 Jahren kommst!

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Übrigens:

Rainerles Verteidiger hat inzwischen ebenfalls Einspruch gegen das am letzten Donnerstag ergangene Urteil eingelegt.

Bis ein Termin für das Berufungsverfahren bestimmt wird, wird es laut der Justizpressestelle Nürnberg wohl “noch einige Zeit dauern”.

Aber egal, wie lange es sich hinziehen wird, bis es zur nächsten Verhandlung und dem Tag des Haftantritts kommt: 

Es sieht so oder so wirklich richtig düster für dich aus, Rainerle.

Denn selbst, wenn dir die Berufung noch ein bisschen mehr Zeit in Freiheit verschafft, erwartet dich ab dem 5. Januar 2022 die Obdachlosigkeit. Und ohne “ladungsfähige Meldeadresse” … naja … es ist wohl wieder dieser “schwere Weg” …

(Vielen Dank übrigens an Twitteruser _K3T4_, der sich die Mühe macht, die rechtliche Faktenlage verständlich und ausführlich zu erklären!)